Teilnahmebedingungen

für den Hofflohmarkt in Karlsruhe-Grötzingen am 27.06.2026

1. Wesen des Hofflohmarkts

Der Hofflohmarkt ist eine private, nicht-gewerbliche Nachbarschaftsaktion.
Teilnehmende verkaufen gebrauchte Gegenstände aus ihrem Privatbesitz auf ihrem eigenen Grundstück oder in von ihnen berechtigter Fläche (z. B. Hof, Garage, Einfahrt).

Der Hofflohmarkt ist keine gewerbliche Veranstaltung und kein zentraler Markt.


2. Wer darf teilnehmen?

Teilnehmen dürfen alle Personen, die

  • in Karlsruhe-Grötzingen wohnen oder über eine entsprechende Nutzungserlaubnis verfügen,
  • volljährig sind oder mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen,
  • ausschließlich private Gebrauchtwaren anbieten.

Nicht erlaubt ist der Verkauf von:

  • Neuware,
  • selbst hergestellten Produkten mit Verkaufsabsicht,
  • Waren mit Gewinnerzielungsabsicht,
  • Lebensmitteln, Alkohol oder verderblichen Waren,
  • rechtlich geschützten oder verbotenen Gegenständen (z. B. Raubkopien, Waffen, Medikamente).

3. Keine Gewerblichkeit

Alle Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass

  • sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben,
  • der Verkauf nur gelegentlich erfolgt,
  • die angebotenen Gegenstände aus dem Privatbesitz stammen.

Der Veranstalter übernimmt keine Prüfungspflicht, behält sich jedoch vor, Teilnehmende bei offensichtlichem Verstoß auszuschließen.


 

4. Ort der Verkaufsstände

Der Verkauf ist nur erlaubt auf:

  • dem eigenen Grundstück (Hof, Garten, Garage, Einfahrt),
  • oder einer Fläche, für die die Teilnehmenden das Nutzungsrecht besitzen.

Nicht erlaubt sind Verkaufsstände:

  • auf Gehwegen, Straßen oder öffentlichen Flächen,
  • vor fremden Grundstücken,
  • in öffentlichen Parks oder Grünanlagen.

5. Sicherheit & Haftung

Jede teilnehmende Person ist selbst verantwortlich für:

  • die sichere Gestaltung ihres Verkaufsbereichs,
  • das Vermeiden von Stolperfallen,
  • die Verkehrssicherungspflicht auf dem eigenen Grundstück.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für:

  • Unfälle,
  • Schäden,
  • Verlust oder Diebstahl,
  • Streitigkeiten zwischen Teilnehmenden und Besuchenden.

Der Verkauf erfolgt auf eigene Verantwortung.


6. Preise & Zahlungsabwicklung

Alle Preise werden zwischen Käufer:innen und Verkäufer:innen privat vereinbart.
Der Veranstalter ist nicht Vertragspartei und nicht an der Zahlungsabwicklung beteiligt.


7. Müll & Ordnung

Teilnehmende verpflichten sich,

  • ihren Bereich sauber zu halten,
  • nach Ende der Veranstaltung Müll und nicht verkaufte Gegenstände selbst zu entsorgen,
  • keine Gegenstände im öffentlichen Raum zurückzulassen.

8. Fotos & Öffentlichkeitsarbeit

Während der Veranstaltung können Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit des Hofflohmarkts gemacht werden.
Personen, die nicht abgebildet werden möchten, können dies vor Ort mitteilen.


9. Absage & höhere Gewalt

Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigen Gründen (z. B. Wetter, Sicherheit, behördliche Anordnung) absagen oder abbrechen.
Ein Anspruch auf Durchführung oder Schadensersatz besteht nicht.


10. Anerkennung

Mit der Anmeldung und Teilnahme erkennen alle Beteiligten diese Grundsätze an.