Teilnahmebedingungen
für den Hofflohmarkt in Karlsruhe-Grötzingen am 27.06.2026
1. Wesen des Hofflohmarkts
Der Hofflohmarkt ist eine private, nicht-gewerbliche Nachbarschaftsaktion.
Teilnehmende verkaufen gebrauchte Gegenstände aus ihrem Privatbesitz auf ihrem eigenen Grundstück oder in von ihnen berechtigter Fläche (z. B. Hof, Garage, Einfahrt).
Der Hofflohmarkt ist keine gewerbliche Veranstaltung und kein zentraler Markt.
2. Wer darf teilnehmen?
Teilnehmen dürfen alle Personen, die
Nicht erlaubt ist der Verkauf von:
3. Keine Gewerblichkeit
Alle Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass
Der Veranstalter übernimmt keine Prüfungspflicht, behält sich jedoch vor, Teilnehmende bei offensichtlichem Verstoß auszuschließen.
4. Ort der Verkaufsstände
Der Verkauf ist nur erlaubt auf:
Nicht erlaubt sind Verkaufsstände:
5. Sicherheit & Haftung
Jede teilnehmende Person ist selbst verantwortlich für:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für:
Der Verkauf erfolgt auf eigene Verantwortung.
6. Preise & Zahlungsabwicklung
Alle Preise werden zwischen Käufer:innen und Verkäufer:innen privat vereinbart.
Der Veranstalter ist nicht Vertragspartei und nicht an der Zahlungsabwicklung beteiligt.
7. Müll & Ordnung
Teilnehmende verpflichten sich,
8. Fotos & Öffentlichkeitsarbeit
Während der Veranstaltung können Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit des Hofflohmarkts gemacht werden.
Personen, die nicht abgebildet werden möchten, können dies vor Ort mitteilen.
9. Absage & höhere Gewalt
Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigen Gründen (z. B. Wetter, Sicherheit, behördliche Anordnung) absagen oder
abbrechen.
Ein Anspruch auf Durchführung oder Schadensersatz besteht nicht.
10. Anerkennung
Mit der Anmeldung und Teilnahme erkennen alle Beteiligten diese Grundsätze an.